Organentnahme in Österreich.
Peter Popickel am 27.04.07Einen schönen guten Morgen.
Mein heutiges Thema ist die Organentnahme in Österreich, die, im Gegensatz zu Deutschland, so geregelt ist, daß man einen OrganNICHTspendeausweis tragen muß, um eine Organentnahme zu verhindern. Es darf aufgrund der gesetzlichen Regelung der Paragraphen 62 a, b und ⅽ Krankenanstaltengesetz (BGBl. Nr. 1⁄1957 i.d.g.F.) ein Organ, Organteil oder Gewebe einem potenziellen Spender nur dann entnommen werden, wenn kein zu Lebzeiten abgegebener Widerspruch vorliegt (= „Widerspruchslösung“). In unserer Bundesrepublik ist es so, ich erwähne dies hier der Vollständigkeit halber, jeder sollte es eigentlich wissen, daß Organe nur dann entnommen werden dürfen, wenn man einen Organspendeausweis bei sich trägt. Nun, was bedeutet dies? Ich konstruiere im Folgenden einen Fall, der dies erläutern wird:
Ein deutscher Mann ist mit seiner Familie im Urlaub in Österreich. Bei einem Ausflug in den Bergen verliert er das Gleichgewicht und stürzt den Berg hinunter. Die Ärzte stellen den Hirntod fest. Sie kontrollieren in auf den Organnichtspendeausweis, finden keinen, und entnehmen dem Mann alle brauchbaren Organe. Die Familie muß sich dem Gesetz Österreichs beugen und hat keine Möglichkeit der juristischen Anfechtung. Sie kehren nach Deutschland zurück und beerdigen das Übriggebliebene ihres Ehemannes und Vaters.
Auch wenn mit mir die Phantasie am Ende ein wenig durchgegangen ist, so sollte dieser Sachverhalt damit doch klar illustriert worden sein. Wer also alsbald vorhat sich für längere Zeit nach Österreich zu begeben, sollte einen entsprechenden Organnichtspendeausweis beantragen und sich in das Widerspruchsregister des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen eintragen lassen.
Einen schönen Freitag.
Ihr Hyperion




Was ist, wenn man nun entweder mit einem Organspendeausweis und einem Organnichtspendeausweis oder ohne dieselben AUF der Deutsch‑Österreichischen Grenze mit Hirntod liegenbleibt? Muss man von allen binären Organen (Lunge, Hoden, Nieren, Arme, Beine, Augen usw.) eine Hälfte abgeben? Wie ist das geregelt?
[...] Leser, wie ich kürzlich hier bereits schriftlich bekannt gab, ist die Organentnahme in Österreich derlei festgelegt, daß nur bei Vorhandensein eines [...]