Jura-Prof haut BGB Paragraph 823 als Rap raus, aber ein Beat macht noch keinen Nigger

Rainier Piqual am 17.02.09

Nicht nur beim 3MP gibt es Sprechgesang, auch Jura-Professor-Doktor Berger von der Uni Köln legte los, um fade Gesetzestexte zeitgemäß zu präsentieren. Langweilig bleibt es trotzdem; oder wie mein schwarzer Bruder immer zu sagen pflegte, bevor er im Bandenkrieg von 32 Kugeln, 17 Messern, 7 Brückenpfeilern und 3 Ryhmes zerfetzt wurde: Ein Beat macht noch keinen Nigger.

Wie soll ein Paragraph des BGB auch überraschen oder gar eskalieren? Überraschungen verbindet man jetzt eher mit einer erektilen Dysfunktion und Eskalation mit „Tarifkonflikten“ (Tarifkonflikt eskaliert – Warnstreiks bei Lufthansa). Vielleicht verbindet man es bald auch mit Popickels Battlerap-Antwort, wenn seine schweizer Zunge galant über die Hürden des 4⁄4-Taktes hüpft, um seine Physiker-Ehre (die da wäre?) wiederherzustellen.

Hier aber nun erst einmal der Kölner Professor mit Paragraph 823 und der Frage an die Leser, ob Gesetzestexte zum Sprechsingen (Singsprechen?) taugen.

p.s.: Der Beat klingt nach Sesamstraße?

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